In dieser Schulung wird umfassendes Fachwissen vermittelt, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können.
Die Ausbildung beinhaltet eine theroretische und eine praktische Prüfung.
In vielen Unternehmen verfügt nicht jeder Mitarbeiter über eine elektrotechnische Berufsausbildung und so hat sich der Einsatz sogenannter elektrotechnisch unterwiesener Personen etabliert. Die eigenen Elektrofachkräfte können entlastet und Mitarbeiter ohne elektrische Berufsausbildung (Nichtelektriker) unterstützend eingesetzt werden.
Als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) kann man auch als Nichtelektriker einfache elektronische Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführen, elektrische Betriebsräume betreten oder in der Nähe von elektrischen Anlagen arbeiten.
Hierfür benötigen Sie allerdings eine elektrotechnische Unterweisung, welche in regelmäßigen Zeitabständen – mindestens 1x pro Jahr – sichergestellt werden muss.
Zielgruppe
Personen, die unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft einfache elektrotechnische Arbeiten durchführen oder in der der Nähe von elektrischen Anlagen arbeiten sollen.
Nutzen
Mit der Ausbildung zur elektronisch unterwiesenen Person können einfache elektrotechnische Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß Durchführungsbestimmung zur DGUV Vorschrift 3 durchgeführt werden.
Welche Voraussetzung gibt es für das Seminar
– Mindestalter 18 Jahre
– Berufsabschluss im technischen Bereich oder technisches Verständnis und elektrotechnische Grundkenntnisse
Inhalte des Seminars
Gerne bilde ich Ihre Mitarbeiter vor Ort in Ihrem Betrieb aus. Kontaktieren Sie mich gerne für nähere Informationen und für ein individuelles Angebot.
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